Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.120 Anfragen

Motorschaden bei neuen Wohnmobil

Verkehrsrecht

Im vorliegenden war ein neues Wohnmobil zum Kaufpreis von 100.400 Euro gekauft worden. Bei diesem Fahrzeug trat ein Motorschaden auf, dessen Reparaturkosten voraussichtlich 8.077,35 betragen hätten. Da aber bei einem Fahrzeug mit einem nachträglich eingebauten neuen Motor von einem merkantilen Minderwert auszugehen ist, kann der Käufer die Nachlieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs fordern. Der Verkäufer kann die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges nicht unter Berufung auf § 439 III BGB verweigern, weil diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sei.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.120 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Rückantwort. Besten Dank!

Verifizierter Mandant

danke für Ihre Beratung. Habe endlich die Antwort die ich brauche

Verifizierter Mandant