Internetbörse ist kein Verkaufsraum - keine Angaben zum CO2-Ausstoß erforderlich

Verkehrsrecht

Ein "virtueller Verkaufsraum" ist nur gegeben, wenn eine Konfiguration eines konkreten Fahrzeugmodells im Internet stattfindet, nicht wenn der Interessent beim Autokauf seine Suche im Internet mittels der Angabe bestimmter Suchkriterien einschränken kann.
Mit dem virtuellen Verkaufsraum, bei dem der Verbraucher auf der Internetseite ein konkretes Fahrzeug auswählen und danach eine Konfiguration hinsichtlich der Ausstattung nach seinen eigenen Bedürfnissen vornehmen kann, ist der Fall auch nicht vergleichbar, in dem der Kunde ein Internetportal aufsucht und ihm dort nach Eingabe bestimmter Suchkriterien einige Fahrzeugmodelle zur weiteren Betrachtung angezeigt werden.
Daher muss die Internetbörse (hier: Autoscout24) auch keine Angaben zum CO2-Ausstoß und CO2-Effizienzklasse und auch keine grafischen Darstellungen nach der Anlage 1 zu § 3 III Nr.1 Pkw-EnVKV enthalten.


LG Köln, 30.01.2012 - Az: 31 O 44/12

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Das es so schnell bearbeitet wurde hätte ich nicht gedacht, sollten unklarheiten auftauchen melde ich noch einmal.

Wilfried Kaufmann, Ehrenkirchen