Serviceheft gefälscht - arglistige Täuschung!

Verkehrsrecht

Ein gefälschtes Serviceheft beim Autokauf gilt als arglistige Täuschung. Das Kundendienstheft gibt mit seinem Serviceplan Auskunft über Laufleistung und Wartung des Fahrzeuges. Da ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug einen höheren Wert als ein Fahrzeug ohne eine solche Dokumentation. Vom Verkäufer ist somit Schadenersatz zu leisten.
Im vorliegenden Fall hatte

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Dr. Hartmut Rohde, Karlsruhe