Wer voreilig reguliert, kann sein Geld nicht zurück verlangen!

Verkehrsrecht

Reguliert eine Versicherung einen Unfallschaden trotz besseren Wissens vorprozessual, so kann der Empfänger darauf vertrauen, dass er den Ausgleich behalten darf. Nur dann, wenn die Zahlung irrtümlich erfolgt, kann diese auch zurück verlangt werden.

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