- Verkehrsrecht
- Urteile
Zweites Schadensgutachten für den Geschädigten?
Verkehrsrecht
Gibt der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Einverständnis mit dem Geschädigten ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß eines Kfz-Schadens in Auftrag, darf der Geschädigte jedenfalls dann ein weiteres Gutachten einholen, wenn das Gutachten des Haftpflichtversicherers offensichtlich fehlerhaft ist.
Ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten stellt keine geeignete Grundlage für eine Wiederherstellung dar, so dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch von der Notwendigkeit eines neuen, eigenen Schadensgutachtens ausgehen darf.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.226 Beratungsanfragen
Bin sehr zufrieden. Meine Frage wurde umgehend und ausführlich beantwortet. Super, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
alles schnell und zur vollsten Zufriedenheit erklärt
Ralf Braun, Tettnang