Kaskoversicherung schützt nicht vor Betrug!

Verkehrsrecht

Die Kaskoversicherung gilt nicht für Fahrzeugverlust durch Betrug. Im vorliegenden Fall nahm der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Scheck entgegen und gab Fahrzeug samt Papiere heraus. Der Scheck stellte sich später als nicht gedeckt heraus. Der Käufer war nicht aufzufinden. Dieses Verhalten

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Daniela Dück

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