Bei Rot erst angehalten und dann losgefahren...

Verkehrsrecht

Es kann unter Berücksichtigung des verminderten Handlungsunrechts nur ein einfacher Rotlichtverstoß angenommen werden, wenn zunächst ordnungsgemäß an einer roten Ampel gehalten wurde und dann aufgrund eines Augenblickversagens vorzeitig losgefahren wurde. In diesem Fall kann keine grobe Pflichtverletzung angenommen werden.


OLG Hamm, 07.04.2006 - Az: 4 Ss OWi 442/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.082 Beratungsanfragen

Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

Verifizierter Mandant

Ich bin mit dem Service sehr zufrieden, es ging sehr schnell und die Antwort ging präzise auf mein Anliegen ein.
Der Preis war ok, also alles ...

Verifizierter Mandant