Auch bei Rechtsabbiegerpfeil an der Haltelinie stoppen!

Verkehrsrecht

Grundsätzlich hat eine rote Ampel die gleiche Bedeutung wie ein Stoppschild. Daher ist als Rechtsabbieger auch bei einer Kreuzung mit Rechtsabbiegerpfeil an der Haltelinie zunächst anzuhalten. Erst nachdem eine Behinderung von vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen ausgeschlossen ist, darf in die Kreuzung eingefahren werden.


AG Pinneberg - Az: 33 OWi 306 Js 20989/03 (135/03)

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