Gefühlsmäßige Schätzung zählt nicht!

Verkehrsrecht

Kann die Dauer des Rotlichtes nur auf einer gefühlsmäßigen Schätzung und nicht einer tatsächlichen Beobachtung abgeschätzt werden, so reicht dies für eine sichere Tatfeststellung nicht aus.


OLG Düsseldorf, 04.11.2002 - Az: 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I

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