Ampeldefekt nachweisbar?

Verkehrsrecht

Wird angestrebt, den Beweis eines Ampeldefekts zu führen, so muß dieser hohen Anforderungen genügen. Dieser kann als erwiesen anzusehen sein, wenn die vorliegenden Umstände vorliegen:

- Unfallunbeteiligte bestätigen die gleichzeitige Grünschaltung sowohl für Quer- als auch für

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Josef Angerer, Rosenheim