Urteile - Verkehrszeichen / Ampeln

Verkehrsrecht

Verkehrs- und Lichtzeichen sollen den Vekehr sichtbar regeln, behördlich festgelegt und sind von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.

Gefahrzeichen weisen auf eine Gefahrstelle hin, auf sich der Verkehrsteilnehmer einstellen muss. Vorschriftszeichen informieren über eine anzuwendende Verkehrsregelung während Richtzeichen den Straßenvekehr erleichtern sollen.

Die Bedeutung von Verkehrszeichen kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden.

Ebenso wie Verkehrszeichen regeln Lichtzeichenanlagen (Ampeln, Dauerlichtzeichen und Lichtzeichenanlagen am Bahnübergang) den Verkehr und erhöhen die Sicherheit. Lichtzeichenanlagen haben Vorrang gegenüber Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen.

Die Nichtbeachtung von Verkehrs- oder Lichtzeichen kann je nach Schwere des Verstoßes mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und auch mit einem Fahrverbot oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.

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Urteil

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