Erhebliches Schlagloch und die Verkehrssicherungspflicht

Verkehrsrecht

Es liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht seitens des Trägers der Strassenbaulast vor, wenn ein über einen längeren Zeitraum bestehendes Schlagloch von 1 m Länge, 30 cm Breite und 10 cm Tiefe weder repariert noch vor diesem gewarnt wird. Wird nun ein Kfz beim Durchfahren des Schlaglochs beschädigt, so ist die Betriebsgefahr des Pkw in Höhe von 25% aufgrund des Sichtfahrgebots anzurechnen.


OLG Koblenz, 26.05.2014 - Az: 12 U 13/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.974 Beratungsanfragen

Mein Anliegen ist sehr schnell bearbeitet worden, ich würde mich wieder an Frau Klein, bzw Anwälteonline wenden und kann diese Dienstleistung ...

Verifizierter Mandant

Sowohl die schnelle Bearbeitung und die Beratungsqualität verdienen großes Lob.

Verifizierter Mandant