Außerorts muss nachts nicht gestreut werden

Verkehrsrecht

Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften müssen nachts auch an besonders gefährlichen Stellen grundsätzlich nicht gestreut werden. Nach der ständigen Rechtsprechung ist außerorts nur an besonders gefährlichen Straßenstellen zu streuen, dies grundsätzlich nicht zur Nachtzeit, sondern so, dass der Hauptverkehr gesichert wird.

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