- Verkehrsrecht
- Urteile
Gefährliches Schlagloch - Kommune haftet für Schäden
Verkehrsrecht
Es liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn die Beseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortdurchgangsstraße unterlassen wird und sich der Schadensbereich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig verlaufenden Kurve liegt. In diesem Fall entfällt die Haftung der Kommune für Schäden, die Autofahrer durch das Schlagloch erleiden, auch dann nicht, wenn in einer Entfernung von mehr als 400 Metern durch Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von Straßenschäden gewarnt wird.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.847 Beratungsanfragen
Eine absolut schnelle Antwort und gleich auf den Punkt gebracht.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, ausführliche Beratung in einem Super Tempo
Gisbert Frei, Karlsruhe