Blitzeis - uneingeschränkte Räum- und Streupflicht?

Verkehrsrecht

Hat der städtische Streudienst zwar keinen besonderen Notfallplan für Blitzeis, besteht aber ansonsten ein gut ausgearbeiteter und detaillierter Räum- und Streuplan für das Stadtgebiet und wurden am Unfallort bei Blitzeis alle zumutbaren Streumaßnahmen durchgeführt, so liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Auch bei Blitzeis besteht

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