Urteile - Verkehrssicherungspflicht

Verkehrsrecht

Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, die zum Schutz Dritter erforderlich sind. Einen Anspruch auf völlig gefahrlose Verkehrswege gibt es aber nicht.

Öffentliche Verkehrsflächen sind wie alle sonstigen einem Verkehr eröffneten Räume oder Sachen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten. Zudem ist im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmer aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand drohen.

Grundsätzlich muss der Straßenbenutzer sich jedoch den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet.

Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag.

Ob eine Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand ist, entscheidet sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung sind dabei zu berücksichtigen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR "Mittwochs live" *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.335 Beratungsanfragen

Ich habe eine solche präziße und auf den Punkt genaue Klärung meiner Rechtsfrage kaum erwartet. Die mir ereilte Rechtsauskunft war genau so wie sie ...

Heinz Müller, 77776 Bad Rippoldsau

Bin wirklich sehr zufrieden und vor allen wurde mir sehr schnell weitergeholfen.daumen hoch.

Verifizierter Mandant