Kollision eines in ein Grundstück links Abbiegenden mit einem nachfolgenden Fahrzeug

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall war es zu einem Auffahrunfall gekommen, als ein Fahrzeug in ein Grundstück links abbiegen wollte, welches sich nicht zur Mitte hin eingeordnet hatte (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO). In einem solchen Fall spricht zudem grundsätzlich der Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Abbiegenden insofern, als bei einem Auffahrunfall vermutet werden kann, dass ein Verstoß gegen die gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO vorlag.

Dieser Anscheinsbeweis entfällt auch nicht, wenn dem auffahrenden Fahrzeug ebenfalls ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist (hier: entweder unaufmerksames Fahren oder Nichteinhaltung des gebotenen Abstands). Dem Auffahrenden steht daher ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens von 50 % zu.


LG Saarbrücken, 24.01.2014 - Az: 13 S 168/13

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