Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.941 Anfragen

Wann liegt ein bedeutender Fremdschaden vor?

Verkehrsrecht

Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist der Täter einer Unfallflucht in der Regel dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn bei dem Unfall ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist.

Ob ein bedeutender Schaden i.S.v. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, ist nach objektiven wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Bei der Bewertung eines Schadens als bedeutend sind die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung zu beachten.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kammer Schäden, die bei 1.300,- € liegen, regelmäßig als bedeutend im Sinne dieser Vorschrift an.


LG Schwerin, 21.10.2015 - Az: 32 Qs 56/15

ECLI:DE:LGSN:2015:1021.32QS56.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.941 Beratungsanfragen

Die Beratung war umfangreich und auch kreativ - soweit dies bei Gesetzeslagen möglich ist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich kann die Anwaltonline nur weiterempfehlen!

Sylwia Schuhmann, Schwebheim