Erstattung der Umsatzsteuer bei Kauf eines Ersatzfahrzeugs

Verkehrsrecht

Geht der Sachverständige von einem Preis von 7.900 € für ein Ersatzfahrzeug aus, wobei i.d.R. für ein ähnliches Kfz keine Umsatzsteuer zu zahlen sei, so kann der Geschädigte nur diesen Betrag vermindert um den Restwert verlangen.

Dies gilt auch für den Fall, dass er ein Neufahrzeug kauft und deshalb Umsatzsteuer anfällt.

Es ist zulässig, dass der Geschädigte das Unfallfahrzeug dem Versicherer zur Verwertung übergibt.

Verkauft er es hingegen selbst für 3.600 €, obwohl ihm ein höheres Restwertangebot über 4.650 € bekannt war, so liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor, die zu einer Reduzierung um 4.650 € führt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu leistende Geldersatz soll den Geschädigten in die Lage versetzen, wirtschaftlich den Zustand wieder herzustellen, der vor dem Unfallereignis bestand, d. h. sich ein mit dem unfallbeschädigten Fahrzeug nach Bauart, Alter und Abnutzungszustand vergleichbares – unbeschädigtes – Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Den hierfür erforderlichen Aufwand hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 23.08.2011 auf ca. 7.900,00 € beziffert und hierzu erläutert, dass üblicherweise vergleichbare Fahrzeuge aufgrund des Fahrzeugalters (ca. 6 Jahre) nicht im gewerblichen Kfz-Handel, sondern lediglich auf dem sog. Privatmarkt erhältlich seien, so dass Mehrwertsteuer in der Regel nicht anfalle. Die Richtigkeit dieser Einschätzung des Sachverständigen hat der Kläger nicht in substantiierter Weise bestritten; insbesondere hat er nicht dargelegt, dass ein mit dem beschädigten Fahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug auf dem für ihn maßgeblichen regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu einem Preis von 7.900,00 € nicht erhältlich gewesen wäre. Zieht der Geschädigte – was ihm freisteht – aus Anlass des Unfalls den an sich erst für einen späteren Zeitpunkt geplanten Erwerb eines neueren Fahrzeugs vor, stellt die hierfür aufgewendete Umsatzsteuer keine Kostenposition dar, die zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich wäre.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.277 Beratungsanfragen

eine sehr kompetente und zufriedenstellende Antwort - im höchsten Maß empfehlenswert ! Ich werde Sie weiterempfehlen und bei Bedarf mich wieder an ...

Eckhart Schwab, Miesbach

Vielen Dank für die schnelle Hilfe und die kompetente Beratung zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis.

Verifizierter Mandant