Kollision zwischen einem Bus und einem Radfahrer

Verkehrsrecht

Ist es zu einer Kollision zwischen einem Bus und einem Radfahrer gekommen, so haftet der Verkehrsbetrieb alleine für den entstandenen Schaden, wenn die Kausalität zwischen den Verletzungen des Radfahrers und dem Kontakt des Busses mit ihm bewiesen ist.

Auch wenn das genaue Fahrverhalten des Busses nicht nachvollzogen werden kann, ist es in diesem Fall ausgeschlossen, dass der Bus in einer Weise ausschließlich auf der Fahrbahn gefahren ist, dass eine Kollision mit dem Fahrradfahrer ausgeschlossen werden kann.


OLG Saarbrücken, 28.04.2014 - Az: 4 U 133/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.974 Beratungsanfragen

Super

Verifizierter Mandant

Überhaupt nichts zu mäkeln, im Gegenteil!!

Verifizierter Mandant