Kosten für eine ergänzende Stellungnahme des privaten Sachverständigen

Verkehrsrecht

Zu den grundsätzlich zu ersetzenden Kosten zählen auch die Kosten der Schadensfeststellung, d. h. die Gutachterkosten. Verweigert die ausgleichsverpflichtete Haftpflichtversicherung den vollständigen Ausgleich der privatgutachterlich festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein von ihr eingeholtes Gutachten oder einen inhaltlich begründeten Prüfbericht, kann der Geschädigte dieses dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen.

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