Es handelt sich nicht um einen einfach gelagerten Schadensfall, wenn es bei einem
Verkehrsunfall zu einem
Sachschaden von mehr als 26.000 € an einem Lkw gekommen ist.
Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.
Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.