26.000 € Sachschaden - da kann vorgerichtlich ein Anwalt eingeschaltet werden!

Verkehrsrecht

Es handelt sich nicht um einen einfach gelagerten Schadensfall, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem Sachschaden von mehr als 26.000 € an einem Lkw gekommen ist.

Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.

Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.


AG Zweibrücken, 18.06.2014 - Az: 6 C 627/13

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