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Steinschlag und die Beweisführung
Verkehrsrecht
Wird Schadensersatz aufgrund eines (behaupteten) Steinschlags durch einen vorausfahrenden mit Kies beladenen Lkw verlangt, so ist der zweifelsfreie Beweis für das typische Schadensbild eines Steinschlags zu erbringen. Ist keine zweifelsfreie Zuordnung der vorgefundenen Beschädigung möglich, scheidet ein Anspruch aus.
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Vielen Dank Frau Klein, genau die Antwort wollte ich hören und dann auch noch so schnell.
Jürgen Koch, Kornwestheim