Nebenkosten pauschal abgerechnet - 100,00 € sind drin!

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter ein routinemäßiges Kfz-Schadensgutachten auf dem regionalen Markt eingeholt. Hierbei sind Nebenkosten, die seitens des Sachverständigen pauschal mit 100,00 € netto abgerechnet worden sind, grundsätzlich für erforderlich zu halten.


AG Münster, 05.02.2014 - Az: 96 C 1956/13

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