Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter ein routinemäßiges Kfz-Schadensgutachten auf dem regionalen Markt eingeholt. Hierbei sind Nebenkosten, die seitens des
Sachverständigen pauschal mit 100,00 € netto abgerechnet worden sind, grundsätzlich für erforderlich zu halten.