Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den in ein Grundstück abbiegenden Fahrer des Fahrzeugs, wenn sich der
Unfall in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abbiegen ereignet hat.
Kommt es zwischen dem nach links in ein Grundstück abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende
Kraftfahrzeugführer die ihm nach
§ 9 Abs. 1, 5 StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten verletzt hat.
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