Dauer des Nutzungsausfalls bei fiktiver Schadensberechnung

Verkehrsrecht

Rechnet der Geschädigte seinen Schaden aus einem Verkehrsunfall fiktiv ab, kommt es für die Dauer einer geschuldeten Nutzungsausfallentschädigung auf die objektiv erforderliche Dauer der Wiederherstellung an, wohingegen konkret eingetretene Verzögerungen ausser Betracht bleiben.

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