Gegen die Annahme einer Unfallmanipulation spricht es nicht, wenn zwar die Polizei hinzugezogen wird, diese aber über die Verkehrsunfallanzeige hinaus keine eigenen konkreten Feststellungen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen trifft und auch keine Spuren sichert.
Auch ein
Schadensereignis an einem belebten Ort nahe bei einem großen Einkaufszentrum oder auf dessen
Parkplatz steht der Annahme einer Unfallmanipulation im Einzelfall nicht entgegen.
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