Bei der
fiktiven Abrechnung eines
Unfallschadens auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens kann auch der Ersatz für Verbringungskosten und UPE-Aufschläge verlangt werden, wenn diese bei der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären und der Schädiger dies nicht substantiiert bestreitet.