Kreuzungsunfall wegen irreführendem Blinkersetzens

Verkehrsrecht

Vorliegend war es zu einer Kollision zwischen einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW, der nach rechts blinkt, dann aber weiter geradeaus fährt, und dem nach links auf die Vorfahrtstraße auffahrenden Wartepflichtigen gekommen.

Das Setzen des rechten Blinkers begründet allein noch kein Vertrauen, dass der Blinkende auch tatsächlich abbiegt. Erforderlich ist darüber hinaus eine erkennbare, deutliche Geschwindigkeitsverringerung des Vorfahrtberechtigten, eine sichtbare Orientierung des Blinkenden nach rechts oder sonstige ausreichende Anzeichen für ein tatsächlich bevorstehendes Abbiegen des Vorfahrtberechtigten.

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Ich kann nur bestätigen ,das es für uns auch relativ einfach war und das Anwaltsbüro sehr schnell und unkompliziert gearbeitet hat, was somit zum ...

Rheinländer ,Carsten, Schleiden

Eine umfassende Aufklärung der vor einer Klage warnt, danke

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