Kollision mit einem Wartepflichtigen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verkehrsrecht

Hat ein Vorfahrtsberechtigter die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30% überschritten und ist er mit einem Wartepflichtigen kollidiert, der wegen eingeschränkter Sicht langsam und vorsichtig in die Vorfahrtstrasse einfuhr und nach Wahrnehmung der Gefahr anhielt, so haftet der Vorfahrtsberechtigte für den entstandenen Schaden zu 2/3.
Der Verstoß des Vorfahrtsberechtigten gegen §§ 1 II, 11 III StVO erscheint im Hinblick auf die Unfallvermeidbarkeit und die doch deutlich überhöhte Geschwindigkeit als so schwerwiegend, dass der Vorfahrtsberechtigte überwiegend haftet.


OLG München, 26.04.2013 - Az: 10 U 4938/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.276 Beratungsanfragen

Sehr ausführlich und kompetent. Der Beratung hat mir geholfen die richtige Entscheidung zu treffen. Danke.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und qualifizierte Stellungnahme innerhalb 24 Stunden unter Angabe von Gerichtsurteilen in ähnlich gelagerten Fällen. Zeigt ...

Reinhard Dust, Egestorf