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Abgeschaltete Ampel und Kreuzungsunfall

Verkehrsrecht

Kommt es zu einer Fahrzeugkollision auf einer Kreuzung, bei der die Ampel abgeschaltet wurde, so haftet der Beteiligte, der auf der vorfahrtsberechtigten Straße fuhr mit seiner Betriebsgefahr (20%), der auf der anderen Straße fahrende Beteiligte haftet für 80% des Unfallschadens.


OLG Schleswig, 25.10.2012 - Az: 7 U 156/11

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Cornelis Oldenhof, Berlin

Nein, alles Wesentliche ist bereits oben gesagt. Eine weitere Frage zum Thema werde ich nach Anklicken von „Fragen“ hier unten auf der Seite ...

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