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Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Verkehrsrecht
Hat die private Haftpflichtversicherung des Schädigers bei einem Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag gegeben, so hat der Unfallgeschädigte einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens. Bei dem Gutachten handelt es sich um eine Urkunde, die zumindest auch im Interesse des Unfallgeschädigten errichtet worden ist.
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