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Wer haftet bei Kollision eines Fahrspurwechsler
Verkehrsrecht
Kollidiert ein Fahrspurwechsler mit dem fließenden Verkehr, so spricht der
Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrspurwechsler seinen Sorgfaltspflichten nicht genügt hat.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass für den vorfahrtsberechtigten Geradeausfahrer keine Verpflichtung, den Spurwechsel im Rahmen des sogenannten
Reißverschlusserfahrens zu ermöglichen, besteht.
Die Folge: Der Fahrspurwechsler haftet dann alleine für den
Unfall.
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