Vorliegend hatte ein Reisebus bei einem Rechtsabbiegevorgang mit dem Heck über die eigene Fahrspur in die links daneben liegende Geradeausspur ausgeschwenkt.
Hierbei
kollidierte der Bus mit einem geradeaus fahrenden Pkw-Fahrer. In diesem Fall geht der
Anscheinsbeweis zu Lasten des Reisebusfahrers.
Wird der Schaden
fiktiv abgerechnet, so kann ein UPE-Aufschlag von 10% auf die Ersatzteilpreise erfolgen, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass dieser für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich ist und auch bei sog. fiktiver Abrechnung zu erstatten ist.