Schwerer Unfall – Führerscheinentzug wegen hohen Alters?

Verkehrsrecht

Einem 71 Jahre alten Kraftfahrer, der die fahrlässige Tötung eines Verkehrsteilnehmers bei einem Verkehrsunfall zu verantworten hat, kann nicht alleine wegen seines Alters der Führerschein entzogen werden. Nur wegen des Alters kann nicht angenommen werden, daß der Kraftfahrer körperlich oder geistig nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist.
Auch ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Eignungsmängel kam vorliegend nicht in Betracht, da der Fahrer 20 Jahre weder strafrechtlich noch wegen Ordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten war.


LG Düsseldorf, 08.11.2004 - Az: X Qs 162/04

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