Totalschaden: Wagen muss nicht an Schrotthändler verkauft werden!

Verkehrsrecht

Es besteht keine Verpflichtung eines Fahrzeughalters, seinen Wagen nach einem Totalschaden einem Schrotthändler anzubieten. Die Schadensminderungspflicht wird nicht verletzt, wenn der Wagen zum vom Gutachter ermittelten Restwert verkauft wird – auch dann,

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Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

Jürgen Uwe Martineck, Berlin

Mit Ihren Ausführungen komme ich ein gutes Stück weiterin der Sache

Heinrich Brustkern, Bonn