Bei einem
Verkehrsunfall hängen Art und Höhe des Schadensersatzes davon ab, ob der Unfall für den Schaden ursächlich gewesen ist. Ist die Sachlage nicht eindeutig, so ist eine Haftungsverteilung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass entsprechend des Verschuldenanteils anteil für den entstandenen Schaden gehaftet wird.
Für Verkehrsunfälle besteht eine Meldepflicht bei der Versicherung. Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird und für die Schäden nicht aufkommen muss.
Der entstandene
Sachschaden muss nicht zwingend repariert werden. Der Geschädigte kann auch eine
fiktive Abrechnung vornehmen. Ansonsten besteht Anspruch auf eine vollständige fachgerechte Reparatur. Auch der Umstand, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall
weniger Wert ist, wird berücksichtigt.
Ein Unfallgeschädigter kann nach einem Verkehrsunfall
Nutzungsausfallentschädigung bzw. Mietwagenkosten geltend machen.
Ist es zu
Personenschäden gekommen, so sind diese ebenfalls zu regulieren, was u.U. auch eine
Schmerzensgeldzahlung umfasst.
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