„Hilfssheriff“ darf keine On-Board-Kameras in einem PKW betreiben

Verkehrsrecht

Die Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer mit durch im eigenen PKW installierte On-Board-Kameras erfolgt weder für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (§ 38 Absatz 5 i.V.m. § 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG) noch ist diese Videoüberwachung nach § 6b Absatz 1 Nr. 3 BDSG gerechtfertigt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.288 Beratungsanfragen

Sehr gute Beratung und schnelle Rückmeldungen vom Anwalt- Team

Verifizierter Mandant

Ich bin mit der Erstberatung in meiner Angelegenheit sehr zufrieden und möchte auch im weiteren Verlauf in der Sache von Herrn Dr. Voss vertreten ...

Verifizierter Mandant