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Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission
Verkehrsrecht
Es ist erforderlich, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für neue Personenkraftwagen im Internet zu werben, ohne hierbei sicherzustellen, dass Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKV gemacht werden und dem Internetnutzer in dem Augenblick zur Kenntnis gebracht werden, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung des Fahrzeuges angezeigt werden. Diesen Grundsatz schränkt Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV nicht ein.
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