Die Tücken der „mobilo-life“-Garantie

Verkehrsrecht

Bei objektiver Betrachtungsweise ist der Begriff der „Karosserie“ jedoch so zu interpretieren, wie ihn der typische Empfänger der Erklärung, also der aus der „mobilo-life“-Garantie berechtigte Eigentümer eines PKW, versteht. Dieser erwartet bei einer Durchrostungs-Garantie auch und gerade einen Schutz für die Türen, Kotflügel, Motor- und Heckklappe. Wären diese Teile nicht von der Garantie umfasst, so würde diese weitgehend leerlaufen. Für diese (weitere) Auslegung des Begriffs sprechen auch die ober- und höchstrichterlichen Urteile, die zur streitgegenständlichen „mobilo-life“-Garantie ergangen sind.


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