Wer ein Fahrzeug
führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Grundsätzlich gilt innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h für PKW bzw. 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t. Hiervon kann mit entsprechender Beschilderung abgewichen werden.
Auf der Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen außerhalb von Ortschaften besteht kein generelles Tempolimit.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Abweichungen (
Schneeketten, Busse, u.a.m.).
Bei Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit drohen Bußgeld,
Punkte in Flensburg und in besonders schweren Fällen auch ein
Fahrverbot.
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