Wer hat Vortritt bei Freiwerden einer Parklücke?

Verkehrsrecht

Bei der Einfahrt in eine Parklücke habe derjenige Verkehrsteilnehmer Vorrang, der die Lücke als erster erreicht. Dabei kommt es nicht auf die Geschwindigkeit oder Geschicklichkeit bei dem Einfahren in die Lücke an. Entscheidend ist die Ankunft an einer Stelle, von der aus die Einfahrt unmittelbar möglich ist, beabsichtigt wird und bevorsteht.

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Kanabey, Rietberg