Kollision mit Fahrzeugtür - wer haftet?

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem vorbeifahrenden Fahrzeug und der Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand stehenden Fahrzeugs gekommen - dessen Fahrer wollte gerade aussteigen.
Hier muss der Aussteigende den vollen Schaden tragen, weil er nur unter Anwendung äußerster Sorgfalt aussteigen darf um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Diese erhöhte Sorgfaltspflicht wird in der Regel nur dann gewahrt, wenn ein Öffnen der Tür während des Vorbeifahrens anderer Kfz, mit deren Annäherung zu rechnen ist, unterbleibt. Einen Vertrauensgrundsatz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden bzgl. der Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es nicht. Naht Verkehr von hinten, der vor Beendigung des Ein- oder Aussteigens angekommen sein kann, so bedingt die gebotene äußerste Sorgfalt, dass jedes Türöffnen unterbleibt, bis das Kfz vorbeigefahren ist.


AG Berlin-Mitte, 06.10.2011 - Az: 112 C 3039/10

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