Grünstreifen kann Seitenstreifen sein!

Verkehrsrecht

Grünstreifen können, wenn sie befahrbar sind, Seitenstreifen sein. Bei dem Begriff des Seitenstreifens handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv bestehend aus den Wortstämmen Seiten und Streifen. Der Begriff des Streifens wird im Verkehrsrecht vielfach gebraucht. Bei einem Seitenstreifen handelt es sich somit um eine Fläche, die über einen längeren Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn oder besser eines Fahrstreifens liegt.

Konsequenz: Wird für den fraglichen Seitenstreifen mittels Verkehrszeichen das Parken untersagt, stellt das Parken eines Fahrzeugs auf dem Streifen eine Ordnungswidrigkeit dar.


AG Schmallenberg, 15.07.2011 - Az: 6 OWI 2/11 B

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danke ich muss nun auf den abgeschlossenen Mietvertrag abwarten wie der abgefasst ist

Rolf Schwegler, Hilzingen