Mobiles Parkverbot und die Abschleppkosten

Verkehrsrecht

Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung, ein in einer mobilen Haltverbotszone abgestelltes Fahrzeug im Wege der Ersatzvornahme abzuschleppen, kommt es darauf an, ob das Haltverbot im Zeitpunkt dieser Anordnung wirksam besteht.

Das Erfordernis, eine mobile Haltverbotszone zur Begrenzung des Abschlepp- und Kostenrisikos der Verkehrsteilnehmer mit einer Vorlaufzeit einzurichten, ist erst für die Verhältnismäßigkeit der Heranziehung zu den Abschleppkosten von Bedeutung.

Muss ein Verkehrsteilnehmer nach den von ihm wahrgenommenen Umständen damit rechnen, dass eine Haltverbotszone, die für Filmarbeiten schon in der Vorwoche mit einem noch andauernden Gültigkeitszeitraum eingerichtet gewesen ist, mit Wochenbeginn - nach einem Verstellen der Haltverbotsschilder - wieder in Geltung gesetzt wird, ist es nicht unverhältnismäßig, ihn zu den Kosten des Beiseiteräumens seines Fahrzeugs aus dieser Zone heranzuziehen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Abschleppen des Fahrzeugs der Klägerin im Wege der Ersatzvornahme war rechtmäßig. Nach §§ 14 lit. a), 18 Abs. 1 lit. c), 27 und 15 Abs. 1 HmbVwVG durfte die Beklagte das Fahrzeug der Klägerin aus der Haltverbotszone entfernen.

Die jedenfalls zum Zeitpunkt des Abschleppens am 9. September 2002 ab 7.05 Uhr am Fahrbahnrand stehenden mobilen Haltverbotszeichen sind Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung, die gemäß § 43 Abs. 1 HmbVwVfG durch Bekanntgabe wirksam werden. Sind sie, wie jedenfalls für den Zeitpunkt des Abschleppens feststeht, ordnungsgemäß aufgestellt, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob dieser das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht. Die Klägerin traf deshalb mit dem Wirksamwerden des Haltverbots (Verkehrszeichen 283 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) das Handlungsgebot, ihr Fahrzeug aus der nunmehr bestehenden Haltverbotszone zu entfernen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.851 Beratungsanfragen

Die Antwort war super. Superschnell und vor allem sehr aussagekräftig. Zur weiteren Abklärung habe ich jedoch noch ein oder zwei Fragen.

Egon Franzmann, 80937 München

Frau Patrizia Klein hat WIEDERHOLT unser Problem zu unserer Zufriedenheit gelöst. Wir sind BEGEISTERT. Dankeschön für die VERSTÄNDLICHEN ...

Verifizierter Mandant