Auch bei Handynummer an der Scheibe abschleppen?

Verkehrsrecht

Wurde ein Fahrzeug vom Halter falsch geparkt, so schützt auch eine an der Windschutzscheibe befestigte Handynummer nicht vor dem Abschleppen, da nicht davon ausgegangen werden muß, daß der Betroffene tatsächlich in der Lage und bereit ist, den Wagen zu entfernen.


VG Mainz - Az: 1 K 1038/03.MZ

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