Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 359.847 Anfragen

MPU-Anordnung bei länger zurückliegendem Cannabiskonsum

Verkehrsrecht

Grundlage für die Annahme eines nachweislichen Drogenkonsums, der für eine Gutachtenanordnung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV erforderlich ist, können auch die Angaben des Betroffenen sein. Ausdrückliche Feststellungen zum Drogenkonsum in einem Sachverständigengutachten oder einer Gerichtsentscheidung sind dafür nicht notwendig.

Hat der Betroffene früher regelmäßig Cannabis konsumiert, ist die MPU-Anordnung grundsätzlich notwendig, um zu klären, ob es bei ihm zu dem für eine positive Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen stabilen Einstellungswandel gekommen ist. Eine feste Frist für die Berücksichtigung länger zurückliegenden Konsums gibt es nicht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.847 Beratungsanfragen

Sehr kompetente freundliche Beratung. zu 100% empfehlenswert

Mirjam Scholz, Frankfurt

Bin mit der Bearbeitung zufrieden

Gerhard Reichmann, Berlin