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Leasingvertrag vorzeitig beendet - höherer Pkw-Wert wird berücksichtigt!

Verkehrsrecht

Vorliegend wurde ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung vorzeitig gekündigt. In diesem Fall hat der Leasingnehmer einen Anspruch auf Erstattung des im Vergleich zum ursprünglich geplanten Vertragsende höheren Werts des Pkw gegen den Leasinggeber. Die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten eines Leasingvertrages können nach vorzeitiger Beendigung mittels Schätzung auf 10 Euro monatlich festgelegt werden.


OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - Az: I-24 U 73/10

ECLI:DE:OLGD:2011:0118.I24U73.10.00

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