Das
Handy-Verbot und das damit verbundene Aufnahmeverbot des Geräts während der Fahrt gilt ausnahmslos. Daher wurde ein Lkw-Fahrer im vorliegenden Fall zu einem
Bußgeld i.H.v. 60,00 € verurteilt, weil er sein Handy während der Fahrt zum Laden angeschlossen und es hierzu in der Hand gehalten hatte. Das Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung im Sinne des
§ 23 Abs. 1a StVO dar. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Das Nutzungsverbot umfasst sämtliche Bedienfunktionen und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie vorliegend das Anschließen zum Laden.