Wann ist die Benutzung des
Mobiltelefons am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?
Dem
Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Neben dem Telefonieren ist die Verwendung sämtlicher anderen Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen nicht erlaubt.
Die Regelung umfasst nicht nur Mobiltelefone sondern alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Die Benutzung solcher Geräte ist nur dann erlaubt, wenn es nicht in der Hand gehalten, sondern sich in einer Halterung befindet. Zuwiderhandlungen werden mit
Bußgeld sowie einem
Punkt in Flensburg geahndet.
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